Die Tier- und Pflanzenwelt kennt keine Landesgrenzen. Um die biologische Vielfalt zu schützen, haben sich die Staaten der Europäischen Union deshalb zusammengetan und auf Grundlage der EG-Vogelschutzrichtlinie von 1979 und der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat) von 1992 die Naturschutzkonzeption Natura 2000 ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist es, durch den Aufbau eines zusammenhängenden Netzes europäischer Schutzgebiete gefährdete Arten und Lebensräume zu erhalten und deren Lebensumfeld zu entwickeln.
Zu diesem Zweck wurden europaweit Schutzgebiete ausgewiesen. 14 davon befinden sich in der Ortenau. Die Aufgabe des LEV ist es, die für die hiesigen Schutzgebiete von der baden-württembergischen Landesregierung entwickelten Pflege- und Entwicklungspläne (sog. Managementpläne) gemeinsam mit den Bewirtschaftern praktisch umzusetzen.
Im Offenland des Ortenaukreises geht es vor allem darum, den Lebensraumtyp „Magere Flachland-Mähwiese“ zu erhalten. Außerdem gilt es die hier vorkommenden seltenen FFH-Arten wie zum Beispiel der Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Tagfalter), die Helm-Azurjungfer (Libelle) oder die Gelbbauchunke (Lurch) zu schützen. Hinzu kommen stark bedrohte Wiesenvogelarten wie der Große Brachvogel und der Kiebitz, für die wir im Ortenaukreis eine besondere Verantwortung haben.
Der LEV informiert und berät die Flächenbewirtschafter über die in den Managementplänen vorgeschlagenen Maßnahmen. Auf dieser Basis werden gemeinsame Pflegeverträge definiert. Sie sollen den übergeordneten Naturschutzzielen dienen, aber auch zum jeweiligen landwirtschaftlichen Betrieb passen. Für die Einhaltung von Bewirtschaftungsvorgaben erhalten die Bewirtschafter einen finanziellen Ausgleich. Er orientiert sich an der Landschaftspflegerichtlinie des Landes Baden-Württemberg.
Managementpläne im Ortenaukreis:
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Taalke Lengert, beim LEV Ortenaukreis verantwortlich für die Umsetzung der Managementpläne, steht Ihnen sehr gerne zur Verfügung.