Aktivitäten & Projekte

Landschaftspflegerichtlinie

Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ist das Instrument zur finanziellen Förderung der Landschaftspflege in Baden-Württemberg. Sie regelt welche Maßnahmen, zu welchem naturschutzfachlichen Ziel, für welche Zuwendungsempfänger, zu welchen Konditionen förderfähig sind.

Ein großer Teil der heimischen Flora und Fauna ist auf eine extensive Bewirtschaftungsweise angewiesen. Deshalb werden unterschiedliche Maßnahmen zur Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten sowie ihren Lebensräumen gefördert:

  • Sicherung von naturschutzfachlich wertvollen Lebensräumen
  • Artenschutzmaßnahmen für gefährdete Tier- und Pflanzenarten
  • Neuanlage und Gestaltung von Biotopen
  • Pflege und Offenhaltung der Kulturlandschaft
  • Förderung von Produkten der heimischen Kulturlandschaft
  • Schutz- und Bewirtschaftungspläne für Schutzgebiete, Konzepte zur Umsetzung von Naturschutzzielen
  • Aktionen und Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für Naturschutz

All diese Maßnahmen können innerhalb bestimmter Gebiete (z.B. Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, NATURA 2000-Gebiete, Gebiete zur Biotopvernetzung und Mindestflur, Projektgebiete für den Artenschutz) über die LPR gefördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie von der zuständigen Fachbehörde der Naturschutz- oder der Landwirtschaftsverwaltung genehmigt sind.

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums Ländlicher Raum Baden-Württemberg:

Zu den Infos

Dr. Regina Ostermann
Geschäftsführung
T:0781 805 7312
M:Regina.Ostermann@lev-ortenaukreis.de
F:0781 805 7109