Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ist das Instrument zur finanziellen Förderung der Landschaftspflege in Baden-Württemberg. Sie regelt welche Maßnahmen, zu welchem naturschutzfachlichen Ziel, für welche Zuwendungsempfänger, zu welchen Konditionen förderfähig sind.
Ein großer Teil der heimischen Flora und Fauna ist auf eine extensive Bewirtschaftungsweise angewiesen. Deshalb werden unterschiedliche Maßnahmen zur Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten sowie ihren Lebensräumen gefördert:
All diese Maßnahmen können innerhalb bestimmter Gebiete (z.B. Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, NATURA 2000-Gebiete, Gebiete zur Biotopvernetzung und Mindestflur, Projektgebiete für den Artenschutz) über die LPR gefördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie von der zuständigen Fachbehörde der Naturschutz- oder der Landwirtschaftsverwaltung genehmigt sind.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums Ländlicher Raum Baden-Württemberg: