Aktivitäten & Projekte

Offenhaltungskonzeption

Über die Landschaftspflegerichtlinie des Landes Baden-Württemberg (LPR E) haben Gemeinden in der Ortenau die Möglichkeit sich bis zu 50 Prozent bei der Erstellung einer Mindesflurkonzeption (MFK) fördern zu lassen. Sie wird im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Gemeinde und einem Arbeitskreis an Bürgern von einem Planungsbüro erstellt und abgestimmt, schließlich von der Unteren Landwirtschaftsbehörde genehmigt. Der LEV Ortenaukreis unterstützt Mitgliedsgemeinden, die Interesse an der Umsetzung solch einer MFK haben. Der LEV hilft bei der Ausschreibung und begleitet das Verfahren bis zur Genehmigung. 

Eine MFK hilft Gemeinden bestehendes Offenland, die Mindestflur, zu bewahren – auch dort, wo zum Beispiel schwer zugängliche Steillagen eine rentable Bewirtschaftung verhindern. Ziel ist es die bestehende Kulturlandschaft zu erhalten, ein Vordringen des Waldes auf artenreiche Offenlandflächen zu verhindern. 

Gut zu wissen: Von Aufforstung oder durch Sukzession bedrohte Flächen erfüllen, insofern sie in der Mindestflur liegen, nicht nur die Voraussetzung für die Förderung ihrer Pflege nach der Landschaftspflegerichtlinie. Die MFK gilt auch als Förderkulisse bei Investitionen, zum Beispiel in Weidezäune (siehe Weidezaunförderung).

Zu den Infos

Dr. Regina Ostermann
Geschäftsführung
T:0781 805 7312
M:Regina.Ostermann@lev-ortenaukreis.de
F:0781 805 7109